Platzregeln
1. Aus (Regel 18.2)
„Aus“ wird durch weiße Pfähle und/oder Linien gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang vor den Pfählen. Der Elektrozaun entlang den Löchern 1, 2, 4, 7, 8 und 14, sowie die Leitplanke (soweit keine weißen Pfähle vorhanden sind) rechts von Loch 8 kennzeichnen ebenfalls „Aus“. Kommt ein Ball auf oder jenseits der Straße zur Ruhe, ist er „Aus“, auch wenn er auf einem anderen Teil des Platzes zur Ruhe kommt, der für andere Löcher nicht „Aus“ ist. (Musterplatzregel A-3)
2. Schutzregelung für Elektrozäune entlang der Löcher 1, 2, 4, 7, 8 und 14
Liegt der Ball eines Spielers auf dem Platz und innerhalb zwei Schlägerlängen vom Elektrozaun entfernt, muss er straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen.
Verfahren zur Erleichterung:
Der Bezugspunkt für die Erleichterung ist der Punkt, der genau zwei Schlägerlängen vom Zaun entfernt ist, nicht näher zum Loch liegt und auf dem die Behinderung durch den Zaun nicht mehr gegeben ist. Von diesem Bezugspunkt aus hat der Spieler einen Erleichterungsbereich von einer Schlägerlänge (nicht näher zum Loch).
3. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)
Ungewöhnliche Platzverhältnisse sind durch blaue Pfähle und / oder weiße Einkreisungen gekennzeichnet. Drainagegräben gelten als ungewöhnliche Platzverhältnisse, selbst wenn sie nicht gesondert gekennzeichnet sind. Hier darf Erleichterung in Anspruch genommen werden, wenn die Balllage, der Stand oder der Raum des beabsichtigten Schwungs behindert ist.
4. Penalty Areas (Regel 17)
Penalty Areas sind durch gelbe oder rote Pfähle und/oder Linien gekennzeichnet. Sofern Linien vorhanden sind, haben diese Vorrang vor den Pfählen.
5. Spielverbotszonen (Regel 2.4)
Die durch rote Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnete Zone rechts der Spielbahn 6 ist eine Spielverbotszone, die als ungewöhnliche Platzverhältnisse behandelt wird. Das Betreten dieser Spielverbotszone ist verboten. Ein Verstoß gegen das Betretungsverbot kann von der Spielleitung als Fehlverhalten gemäß Regel 1.2 geahndet werden und zur Disqualifikation führen.
Liegt der Ball eines Spielers in dieser Spielverbotszone oder behindert diese Zone den Stand oder den Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der Spieler Erleichterung mit einem Strafschlag nach Regel 17.1e in Anspruch nehmen.
Strafe für Verstoß gegen diese Platzregeln einschl. temporärer Platzregel:
Grundstrafe (2 Strafschläge im Zählspiel / Lochverlust im Lochspiel), sofern keine andere Strafe angegeben ist
Hinweise: Blitzgefahr/Spielunterbrechung
Verhalten bei Gewitter (Eigenverantwortung)
- Eigenverantwortung des Spielers: Jeder Spieler ist auf der Runde für seine eigene Sicherheit selbst verantwortlich. Bei Gewitter oder drohender Blitzgefahr liegt es in der Pflicht und im Ermessen des Spielers, das Spiel unverzüglich eigenständig zu unterbrechen (Regel 5.7a). Es muss nicht auf ein Signal der Spielleitung gewartet werden.
- Verhalten bei Signalton: Gibt die Spielleitung ein Signal zur Spielunterbrechung (z. B. ein langer Dauerton einer Sirene), ist das Spiel sofort einzustellen. Das Nichtbeachten eines solchen Signals führt zur Disqualifikation (Regel 5.7b).
- Empfehlung: Suchen Sie bei Blitzgefahr unverzüglich die ausgewiesenen Schutzhütten auf. Vermeiden Sie offene Flächen, Einzelbäume und die Nähe zu Golfschlägern oder Trolleys.
Signaltöne
- Ein langer Signalton: Unverzügliches Spielunterbrechung z. B. bei akuter Blitzgefahr
Bedeutung: Das Spiel muss sofort unterbrochen werden. Spieler dürfen keinen Schlag mehr machen.
- Wiederholt drei aufeinanderfolgende Signaltöne: Unterbrechung des Spiels z. B. wegen Unbespielbarkeit des Platzes / Regen / Dunkelheit)
Bedeutung: Spieler dürfen das Loch, an dem sie sich befinden, noch zu Ende spielen, sofern die Gruppe das Spiel an diesem Loch bereits begonnen hat.
- Wiederholt zwei kurze Signaltöne: Wiederaufnahme des Spiels
Bedeutung: Das Spiel wird genau an der Stelle fortgesetzt, an der es unterbrochen wurde.
Entfernungsmarkierungen
Grüne Pfosten am Spielbahnrand jeweils zum Grünanfang:
- ein weißer Streifen: 100m
- zwei weiße Streifen: 150m
- drei weiße Streifen: 200m
